Für Eigentümer

Für Suchende

Immobilienangebote

Eigentümer, Vermieter, Bauherren – was sich 2023 ändert – Teil 1

Eigentümer, Vermieter, Bauherren – was sich 2023 ändert – Teil 1

5. Januar 2023
Die Fronten zweier Mehrfamilienhäuser mit Bäumen davor - Eigentümer, Vermieter, Bauherren

Kein Jahresanfang ohne geänderte Gesetze – auch in diesem Jahr müssen sich Eigentümer, Vermieter und Bauherren auf Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Änderungen lesen Sie hier.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die Kosten für den CO2-Ausstoß bei Wohngebäuden. Ist die Energiebilanz einer Immobilie sehr schlecht, tragen Vermieter 95 Prozent und Mieter 5 Prozent der Kosten. Ist die Energiebilanz sehr gut, etwa Standard EH55, tragen Mieter 100 Prozent der Kosten. Die Aufteilung der Kosten richtet sich nach dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.

Gaspreisbremse

80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs von Gas und Fernwärme werden zwischen dem 1. März 2023 und dem 30. April 2024 gedeckelt. Zur Ermittlung des Preisdeckels wurde der Abschlag für September 2022 zugrunde gelegt. Der Preis für Gas in diesem Zeitraum beträgt 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent (brutto).

Was darüber hinaus verbraucht wird, wird zu den Preisen der geltenden Lieferverträge berechnet. Bei Wohngebäuden, die zentral geheizt werden, wird der Rabatt an die Mieter auf die einzelnen Wohnungen nach den bisher verwendeten Verteilungsschlüsseln verrechnet.

Hydraulischer Abgleich gemäß Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMav)

Sowohl bei Nichtwohngebäuden mit Gaszentralheizungssystemen mit einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern Heizfläche als auch bei Wohngebäuden ab zehn Wohneinheiten muss bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Bei weniger Wohneinheiten haben Eigentümer noch bis zum 15. September 2024 Zeit.

Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Die Besteuerung von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 30 kW wird vereinfacht. Die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien sind somit künftig steuerfrei. Das soll bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gelten.

Erhöhung des linearen AfA-Satzes

Zum 1. Januar 2023 wurde der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden von zwei auf drei Prozent angehoben. Damit gilt er für Wohngebäude, die nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt werden.

Sind Sie unsicher, worauf Sie ab jetzt als Eigentümer oder Vermieter achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © terroa/Depositphotos.com

Immobilienmagazin

  • Helles, modern eingerichtetes Wohnzimmer mit Sofa, Zimmerpflanzen, Umzugskartons und offenen Türen – Symbolbild zum Thema Eigenbedarfskündigung
    Eigenbedarf nach dem Kauf: So gelingt der Einzug in eine vermietete Wohnung
    Die passende Eigentumswohnung ist gefunden, doch derzeit lebt noch ein Mieter darin. Wer die Immobilie nach dem Kauf selbst nutzen möchte, denkt schnell an eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Dabei gelten klare rechtliche Voraussetzungen, Fristen und Schutzrechte für Mieter. Käufer sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob und wann ein eigener Einzug tatsächlich möglich ist. Dieser Beitrag zeigt,…
  • Immobilienwetter – aktuelle Marktupdates und Trends zum Immobilienmarkt mit Immobilienexpertin vor moderner Wohnimmobilie.
    Video: Immobilien-Wetter – Mietmarkt bleibt warm und drückend
    Der deutsche Mietmarkt bleibt in Bewegung – und viele fragen sich: Kommt endlich Entspannung oder bleibt das Wohnklima angespannt? In der neuen Ausgabe von ImmobilienWetter werfen wir einen kompakten Blick auf die aktuelle Lage. 
  • Immobilienmaklerin bewertet eine Immobilie mit dem Sachwertverfahren.
    Sachwertverfahren: Immobilienwert anhand von Grundstück und Baukosten bestimmen
    Nicht jede Immobilie lässt sich zuverlässig mit ähnlichen Objekten am Markt vergleichen. Gerade bei individuell geplanten Einfamilienhäusern, besonderen Gebäuden oder selbstgenutzten Immobilien kann deshalb das Sachwertverfahren eine wichtige Rolle spielen. Im Mittelpunkt stehen dabei der Wert des Grundstücks, die Herstellungskosten des Gebäudes sowie sein aktueller Zustand. Eigentümer erhalten so eine nachvollziehbare Einschätzung, die auf der…