Für Eigentümer

Für Suchende

Immobilien

Erben, verkaufen, keine Steuer zahlen

Erben, verkaufen, keine Steuer zahlen

22. Februar 2024
Gute Nachrichten für Erbengemeinschaften: durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs muss beim Verkauf von geerbten Anteilen keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden. Ist man sich innerhalb einer Erbengemeinschaft also einig, dass einer der Erben alle anderen Anteile abkauft und die Immobilie dann im Ganzen verkauft, wird sich das Finanzamt nicht mit einer Steuerforderung melden. Mit dieser geänderten…
Wappen des Bundesfinanzhofs am Balkon des Gebäudes des Bundesfinanzhofs | Immobilie Erbe

Gute Nachrichten für Erbengemeinschaften: durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs muss beim Verkauf von geerbten Anteilen keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden. Ist man sich innerhalb einer Erbengemeinschaft also einig, dass einer der Erben alle anderen Anteile abkauft und die Immobilie dann im Ganzen verkauft, wird sich das Finanzamt nicht mit einer Steuerforderung melden.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Situation um? Wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Melden Sie sich!

Symbolbild zum Thema Erbschaft: Gerichtshammer, versiegelte Dokumente und Brief auf einem Holztisch – steht für rechtliche und organisatorische Fragen rund um eine geerbte Immobilie.

 

Mit dieser geänderten Rechtsprechung wird nicht nur der Verkauf einer geerbten Immobilie vereinfacht. Auch der Weg zu einer gütlichen Einigung, was mit dem gemeinsamen Erbe geschehen soll, wird nicht mehr ganz so steinig sein.

Oft erschweren Uneinigkeiten und im schlimmsten Fall Streitereien die Auflösung einer Erbengemeinschaft. Mit dem neuen Gesetz von Deutschlands höchstem Finanzgericht wird zumindest dem geholfen, der die Immobilie verkaufen will.

Wie kam es zur geänderten Rechtsprechung?

Geklagt hatte ein Mann, der zusammen mit deren Kindern Immobilien einer Frau geerbt hatte. Die Erbengemeinschaft der drei Personen wurde mit dem Ergebnis aufgelöst, dass der Mann den gesamten Besitz übernahm und letztendlich veräußerte. Da er einen Teil des Besitzes von den Kindern abgekauft hatte, verlangte das Finanzamt für diese Anteile wie üblich in solchen Fällen Einkommenssteuer. Denn gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) galt dies als privates Veräußerungsgeschäft.

Kein klassischer Immobilienkauf, keine klassischen Steuern

In seinem Urteil vom 26. September 2023 entschied der Bundesfinanzhof, dass es sich bei der Übernahme der Anteile der Kinder nicht um einen klassischen Immobilienkauf handelt und die Einkommenssteuer daher entfällt. Hintergrund der geänderten Rechtsprechung: Voraussetzung für die bisherige Besteuerung war, dass das verkaufte Vermögen, in diesem Fall das von Immobilien, vorher auch angeschafft wurde. Im Fokus auf den Kauf von Erbteilen einer Erbengemeinschaft sei das nicht so.

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind sich unsicher, was damit geschehen soll? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir kennen uns mit dem Thema Immobilienerbe aus und beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © nmann77/AdobeStock

Immobilienmagazin

  • Bild eines Paares Mitte 50, das nachdenklich vor einem älteren Einfamilienhaus steht. Das Haus wirkt leicht renovierungsbedürftig mit sichtbarer alter Fassade und älteren Fenstern, aber nicht verfallen. Der Mann hält Unterlagen oder einen Energieausweis in der Hand, die Frau verschränkt leicht die Arme. Im Hintergrund dezent ein Baugerüst an einer Hausseite, ein kleines, unscharfes „Zu verkaufen“-Schild am Gartenzaun. | Immobilienbewertung
    Sanierungspflicht für Altbauten: Modernisieren oder verkaufen?
    Wer eine unsanierte Immobilie besitzt, steht vor einer Entscheidung: in Dämmung und neue Heiztechnik investieren oder das Haus zu aktuellen Marktbedingungen verkaufen. Fest steht, dass die energetischen Anforderungen in den kommenden Jahren spürbar steigen werden. Für viele Eigentümer geht es deshalb nicht nur um gesetzliche Vorgaben, sondern auch darum den Wert ihrer Immobilie zu erhalten.…
  • Ein gepflegtes Einfamilienhaus in Deutschland, aufgenommen bei Tageslicht, leicht schräg von vorne. Über dem Haus schwebt transparent und klar erkennbar die Energieeffizienz-Skala eines Energieausweises von grün bis rot mit Buchstaben A+ bis H. Seriöser, professioneller Stil, neutrale Farben, keine Personen, ruhiger Hintergrund, hochwertige Fotografie als Symbolbild zum Thema Energieausweis | Energieausweis
    Energieausweis beim Immobilienverkauf – worauf Sie achten sollten
    Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, kommt am Thema Energieausweis nicht mehr vorbei. Das Dokument ist längst mehr als eine formale Pflicht, denn es liefert Interessenten wichtige Hinweise zur Energieeffizienz eines Hauses oder einer Wohnung. Für Eigentümer bedeutet das: Ein fehlender oder falscher Energieausweis kann nicht nur den Verkaufsprozess verzögern, sondern auch rechtliche Konsequenzen…
  • Ein Makler mit Paar im Beratunggespräch
    Warum Finanzierungsnachweis? – Darum sollten Käufer ihn vorlegen
      In vielen Regionen reicht Begeisterung allein nicht mehr aus, um eine Immobilie zu sichern. Verkäufer erwarten zunehmend einen belastbaren Nachweis, dass der Kauf auch finanziell tragfähig ist. Warum diese Bestätigung heute so wichtig ist, wie Sie sie erhalten und weshalb eine gute Vorbereitung Ihre Chancen spürbar erhöht, erfahren Sie in diesem Beitrag.   Hinweise:…