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Immobilienbesichtigung – darauf sollten Sie vorher achten

Immobilienbesichtigung – darauf sollten Sie vorher achten

3. August 2023
Ein Mann liegt mit Laptop auf dem Schoß auf der Couch und schaut sich Immobilien an | Immobilienbesichtigung

Es hat geklappt: nach langer Suche nach einem neuen Zuhause hat ein Makler Sie eingeladen, um die Immobilie zu besichtigen. Schon sieht man sich als frisch gebackener Eigentümer in neu eingerichteten Räumen auf dem Sofa sitzen. Bevor allerdings der Stift für die Unterschrift unter dem Kaufvertrag gezückt werden kann, ist es noch ein weiter Weg. Schritt 1: Die Vorbereitung auf die Besichtigung.

Die Freude ist groß, wenn die Einladung zu einer Besichtigung ins Haus flattert. Schließlich könnte es endlich das neue Zuhause sein, auf das man schon so lange gewartet hat. Bei aller Aufregung: verkleiden Sie sich nicht, bleiben Sie locker, schauen Sie sich ganz genau um, stellen Sie alle Fragen, die Ihnen auf der Zunge liegen, hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und bereiten Sie sich gut vor! Wir erklären Ihnen, was Sie als Kaufinteressent schon vor einer Besichtigung wissen können.

Wenn das Zuhause nicht passt, wird es passend gemacht.

Egal ob größer oder kleiner – wir helfen Ihnen, ein Zuhause zu finden, das zu Ihnen passt.

Goldfisch springt aus einem kleinen Glas in ein größeres – Symbolbild für Veränderung, Wohnraumwechsel und die Suche nach einem Zuhause, das besser zu den eigenen Lebensumständen passt.

 

Die Vorbereitung: Fragen, die vorher beantwortet werden können

Bevor Sie während der Besichtigung von Informationen erschlagen ermattet in der Ecke stehen, können Sie sich die grundlegenden Eckpunkte schon vorher anschauen. Informieren Sie sich zum Beispiel im Exposé über die Wohnfläche, das Baujahr, den Grundriss und wie groß das Grundstück ist.

Auch wichtig: die Lage. Die Anbindung, der nächste Supermarkt oder wo Sie in der Nähe einen Arzt finden, verrät Ihnen der Blick ins Internet. Oder Sie fahren schon mal am Objekt vorbei. Dabei können Sie auch schon mal zu den Nachbarn blinzeln, schauen, ob es eine Lärmquelle in der direkten Umgebung gibt oder einschätzen, wie weit der Weg zu Ihrer Arbeitsstelle ist. Neben den Fotos im Exposé können Sie sich auch mit einem 360-Grad-Rundgang einen ersten guten Eindruck von der Immobilie verschaffen. Grundsätzlich sollten Sie sich schon mal fragen, ob die Immobilie zu Ihren Vorstellungen und Zukunftsplänen passt und welche Kompromisse Sie eingehen würden. Alle anderen Fragen, die Sie zur Immobilie haben, sollten Sie sich notieren und für den Makler zur Besichtigung mitnehmen.

Auch ein Blick in die Unterlagen kann schon viele Fragen im Vorhinein beantworten. Wenn es Ihnen möglich ist, schauen Sie sich folgendes an: Energieausweis, Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne der Gemeinde sowie Altlasten- und Baulastenverzeichnis. Was im Einzelnen dort zu finden ist und warum diese Unterlagen wichtig sind, kann Ihnen auch der Makler im Vorhinein erläutern.

Während der Besichtigung: Welche Fragen sollte ich nicht stellen?

Grundsätzlich können Sie alles fragen, was die Immobilie betrifft. Auch zu Schäden und Mängeln oder warum und wie lange schon die Immobilie zum Verkauf steht, wieviel Interessenten es gibt, wie die Nachbarschaft drauf ist und wann das Haus das letzte Mal energetisch saniert wurde. Vermeiden sollten Sie Fragen nach dem Privatleben der Vorbesitzer oder wofür sie das Geld brauchen, dass Sie ihnen für die Immobilie zahlen werden. Ansonsten gilt: zeigen Sie Interesse, schauen Sie in jede Ecke und fragen Sie den Makler Löcher in den Bauch. Wenn Ihnen die Immobilie zusagt: fragen Sie auf jeden Fall nach einem zweiten Termin und ob Sie die Immobilie reservieren können.

Sie wurden von uns zu einer Besichtigung eingeladen und möchten wissen, was sie erwartet? Oder Sie suchen erstmal eine Immobilie? Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

 

 

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