Für Eigentümer

Für Suchende

Immobilienangebote

Können wir als unverheiratetes Paar eine Immobilie kaufen?

Können wir als unverheiratetes Paar eine Immobilie kaufen?

12. Januar 2023
Ein Mann der eine Frau Huckepack in einer Küche trägt - Immobilie kaufen als unverheiratetes Paar

Wenn Sie als unverheiratetes Paar ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, sollten Sie zuvor ein paar Dinge beachten: Welche Vorkehrungen sollte ich für den Fall einer Trennung oder auch den Tod des Partners treffen, um mich abzusichern?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Viele unverheiratete Paare haben nicht im Blick, dass im Falle des Todes des Partners sie nicht erbberechtigt sind. Ein Teil oder auch die gesamte gemeinsam erworbene Immobilie kann dann an die Erben entsprechend der gesetzlichen Erbfolge fallen. Um nicht mit leeren Händen da zu stehen, ist es ratsam, einige Regelungen zu treffen.

Eintragung im Grundbuch

Nur wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, gilt im Rechtsverkehr als Eigentümer. Dagegen spielt es keine Rolle, wie viel Sie für die Immobilie gezahlt haben. Steht nur Ihr Partner als Eigentümer im Grundbuch, haben Sie ohne einen entsprechenden Partnerschaftsvertrag keine Eigentumsrechte. Stehen Sie beide im Grundbuch, wird im Todesfall die Immobilie meist hälftig aufgeteilt. Eine Hälfte gehört Ihnen, die andere geht an die Erben.

Partnerschaftsvertrag beim Immobilienkauf

Einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen, ist sinnvoll, wenn unterschiedliche Einzelheiten genau geregelt werden sollen. Beispielsweise kann im Vertrag dokumentiert werden, wer wie viel Eigenkapital zum Kauf der Immobilie eingebracht hat oder wer in welcher Höhe die Tilgung zahlt. Beim Partnerschaftsvertrag stehen beide anteilig als Eigentümer im Grundbuch.

Zudem sollten auch Details geregelt werden, wie beispielsweise was geschehen soll, wenn einer die Raten nicht mehr zahlen kann oder wer im Fall einer Trennung in der Immobilie bleibt. Lassen Sie sich zum Partnerschaftsvertrag von einem Rechtsexperten und für die Immobilie von einem Immobilienexperten beraten.

GbR beim Immobilienkauf

Auch die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist beim Immobilienkauf möglich. Als Eigentümer steht dann die GbR im Grundbuch. Den Gesellschaftern gehören dann Anteile am Vermögen der Gesellschaft, also der Immobilie. Die Einzelheiten werden dann im Gesellschaftsvertrag geregelt. So werden im Gesellschaftsvertrag die Anteile beider Partner genau aufgeführt oder welche Regelungen im Fall der Trennung getroffen wurden.

Bei der Gründung einer GbR ist es Pflicht, über die geleisteten Beiträge genau Buch zu führen. Aber auch beim Partnerschaftsvertrag ist es ratsam, dies zu dokumentieren, um späterem Streit vorzubeugen.

Lassen Sie sich zum Partnerschaftsvertrag oder der Gründung einer GbR für den Immobilienkauf von einem Rechts- und einem Immobilienprofi beraten.

Sind Sie unsicher, worauf Sie als unverheiratetes Paar beim Immobilienkauf achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © boggy22/Depositphotos.com

Immobilienmagazin

  • Helles, modern eingerichtetes Wohnzimmer mit Sofa, Zimmerpflanzen, Umzugskartons und offenen Türen – Symbolbild zum Thema Eigenbedarfskündigung
    Eigenbedarf nach dem Kauf: So gelingt der Einzug in eine vermietete Wohnung
    Die passende Eigentumswohnung ist gefunden, doch derzeit lebt noch ein Mieter darin. Wer die Immobilie nach dem Kauf selbst nutzen möchte, denkt schnell an eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Dabei gelten klare rechtliche Voraussetzungen, Fristen und Schutzrechte für Mieter. Käufer sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob und wann ein eigener Einzug tatsächlich möglich ist. Dieser Beitrag zeigt,…
  • Immobilienwetter – aktuelle Marktupdates und Trends zum Immobilienmarkt mit Immobilienexpertin vor moderner Wohnimmobilie.
    Video: Immobilien-Wetter – Mietmarkt bleibt warm und drückend
    Der deutsche Mietmarkt bleibt in Bewegung – und viele fragen sich: Kommt endlich Entspannung oder bleibt das Wohnklima angespannt? In der neuen Ausgabe von ImmobilienWetter werfen wir einen kompakten Blick auf die aktuelle Lage. 
  • Immobilienmaklerin bewertet eine Immobilie mit dem Sachwertverfahren.
    Sachwertverfahren: Immobilienwert anhand von Grundstück und Baukosten bestimmen
    Nicht jede Immobilie lässt sich zuverlässig mit ähnlichen Objekten am Markt vergleichen. Gerade bei individuell geplanten Einfamilienhäusern, besonderen Gebäuden oder selbstgenutzten Immobilien kann deshalb das Sachwertverfahren eine wichtige Rolle spielen. Im Mittelpunkt stehen dabei der Wert des Grundstücks, die Herstellungskosten des Gebäudes sowie sein aktueller Zustand. Eigentümer erhalten so eine nachvollziehbare Einschätzung, die auf der…