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Mit Immobilien zur Zusatzrente im Alter

Mit Immobilien zur Zusatzrente im Alter

23. April 2025
Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und einer unsicheren Rentenentwicklung fragen sich viele: Wird meine gesetzliche Rente im Alter wirklich reichen? Immer mehr Menschen setzen daher auf Immobilien als zusätzliche Einkommensquelle im Ruhestand – in der Hoffnung, mit Mieteinnahmen eine Art „zweite Rente“ zu generieren. Doch wie realistisch ist das – und worauf sollte man achten?   Hinweise:…
Ein älteres Ehepaar sitzt in seinem Wohnzimmer und bespricht mit einem Immobilienmakler Lösungen für seine Immobilie und wie man davon im Alter profitieren kann | Wohnen im Alter

Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und einer unsicheren Rentenentwicklung fragen sich viele: Wird meine gesetzliche Rente im Alter wirklich reichen? Immer mehr Menschen setzen daher auf Immobilien als zusätzliche Einkommensquelle im Ruhestand – in der Hoffnung, mit Mieteinnahmen eine Art „zweite Rente“ zu generieren. Doch wie realistisch ist das – und worauf sollte man achten?

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Ältere Frau im Rollstuhl blickt aus einem großen Fenster in einer hellen, barrierefreien Wohnung – Symbolbild für altersgerechtes Wohnen, Barrierefreiheit und selbstbestimmtes Leben im Alter.

 

 

Mieteinnahmen als stabiles Zusatzeinkommen

Immobilien gelten seit jeher als solide Form der Altersvorsorge. Wer rechtzeitig eine Wohnung oder ein Haus kauft und vermietet, kann sich im Ruhestand über regelmäßige Einnahmen freuen – vorausgesetzt, die Immobilie ist bis dahin schuldenfrei. Die monatlichen Mieten (abzüglich laufender Kosten) fließen dann direkt aufs Konto und helfen, Versorgungslücken zu schließen.

Aber: Ganz ohne Aufwand geht es nicht. Vermieter müssen sich um Reparaturen, Instandhaltung und Nebenkostenabrechnungen kümmern – entweder selbst oder über eine Hausverwaltung. Auch Leerstände oder ausbleibende Mietzahlungen können die Kalkulation durcheinanderbringen. Trotzdem: Im Vergleich zu einem aktiven Berufseinkommen sind Mieteinnahmen im Alter eine bequeme und nachhaltige Einnahmequelle – wenn das Fundament stimmt.

 Langfristig denken: Immobilien lohnen sich mit Geduld

Wer mit Immobilien Vermögen aufbauen will, braucht vor allem eins: einen langen Atem. Wohnungen und Häuser sind keine Spekulationsobjekte, sondern langfristige Investments. In den meisten Fällen steigt ihr Wert kontinuierlich – wenn auch nicht immer linear. So haben sich Immobilienpreise in deutschen Metropolen in den letzten Jahren teils um über 70 % erhöht.

Doch es gibt auch Rückschläge – etwa durch Zinswenden oder wirtschaftliche Krisen. Wer in solchen Phasen ruhig bleibt und nicht vorschnell verkauft, profitiert langfristig. Die Immobilie gewinnt über Jahre an Wert, während gleichzeitig der Kredit schrumpft – idealerweise komplett bis zum Renteneintritt. Zudem gelten Sachwerte wie Immobilien als relativ inflationssicher, weil sie nicht von Börsenschwankungen abhängig sind.

Die Finanzierung: Grundlage jeder Immobilienstrategie

Ein solides Finanzierungskonzept ist das A und O. Der Kredit sollte spätestens bis zum Ruhestand abbezahlt sein – sonst gefährdet die Restschuld das Ziel der „Miete als Rente“. Eine realistische Kalkulation ist entscheidend: Je mehr Eigenkapital eingebracht wird, desto geringer die monatliche Belastung. Eine hohe Anfangstilgung (z. B. 3 % statt 2 %) verkürzt zudem die Laufzeit erheblich.

Besonders in Zeiten steigender Zinsen ist eine langfristige Zinsbindung ratsam – etwa über 15 oder 20 Jahre. Ein sogenanntes Volltilgerdarlehen schafft maximale Planungssicherheit. Nicht zu vergessen: Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar oder Rücklagen für Instandhaltung müssen in der Kalkulation berücksichtigt werden. Als Faustregel für ein rentables Investment gilt eine Mietrendite von über 3 %.

Sichern Sie sich Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter – mit einer klug vermieteten Immobilie. Jetzt beraten lassen und den Grundstein für Ihre private Rente legen!

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wavebreakmedia/Depositphotos.com

 

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