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Was Makler dürfen und was nicht

Was Makler dürfen und was nicht

27. April 2023
Ein Vertragsdokument liegt auf zusammen mit einem weißen Kugelschreiber auf den Tisch des Maklers, der weiter hinten im Raum steht und die Hand eines Kunden schuettelt.

Die Rechtsprechung gibt den Takt vor. Auch bei Immobiliengeschäften, in die ein Makler involviert ist. Welche Kosten dürfen verlangt werden? Was ist in einem Maklervertrag verboten? Damit Sie zu einem guten Abschluss kommen, beantworten wir Ihnen diese Fragen im folgenden Beitrag.

Wer haftet bei falschen Angaben im Exposé?

Der Auftraggeber und der Makler können bei Fehlern im Exposé haftbar gemacht werden. Der Verkäufer darf keine falschen Informationen an den Makler geben. Redet der Immobilienprofi das Verkaufsobjekt bei Interessenten schön, droht Schadensersatz, weil er so die Pflicht verletzt, Interessenten ordentlich zu beraten.

Darf eine Reservierungsgebühr erhoben werden?

Ohne eine eindeutige schriftliche Vertragsvereinbarung darf eine Reservierungsgebühr nicht erhoben werden und ist rechtlich auch nicht zulässig. Steht  eine Reservierungsgebühr im Maklervertrag, ist diese nach erfolgreichem Abschluss mit dem Honorar des Immobilienprofis zu verrechnen.

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Erhält der Kaufinteressent die Immobilie auch mit der Reservierung nicht, ist der Makler seit 2023 dazu veranlasst, die gezahlte Gebühr zurückzuerstatten. Für eine Reservierung zu zahlen, ist noch keine Garantie das Objekt auch zu erwerben. Am Ende entscheidet immer noch der Eigentümer, an wen er verkaufen möchte.

 Wie weit darf ein Alleinauftrag gehen?

 2020 urteilte der Bundesgerichtshof, dass der Makler sich im Alleinauftrag nur maximal sechs Monate exklusive Vermittlungsrechte sichern darf. Länger oder gar unbegrenzt darf die Vertragslaufzeit demnach nicht sein. In dem vereinbarten angemessenen Zeitraum darf der Auftraggeber seine Immobilie nicht über einen anderen Makler verkaufen. Kündigt der Kunde nicht rechtzeitig, kann der Vertrag um maximal drei Monate verlängert werden.

Wann muss die Provision oder Courtage gezahlt werden?

Die Provision fällt erst an, wenn der Eigentümerwechsel erfolgreich über die Bühne gegangen ist. Ein Makler darf daher nicht vertraglich festschreiben, dass seine Provision auch gezahlt werden muss, wenn der Verkauf scheitert. Aber es dürfen andere Kosten verlangt werden.

Reise- und Portokosten, die der Makler nachweisen  muss, dürfen dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Ausgeschlossen davon sind  die entstandenen Druck- und Versandkosten des Exposés. Die Kosten für die Analyse des Verkaufspreises dürfen ebenso wenig an den Kunden weitergegeben werden.

Wird ein Objekt erfolgreich verkauft, ist eine Courtage zu zahlen. Die Höhe ist gesetzlich nicht geregelt. Meist sind es aber 7,14 Prozent des Kaufpreises. Die Kosten können sich beide Parteien maximal zur Hälfte teilen, sofern diese übertragen wurden. Die Courtage ist nicht mit der Provision zu verwechseln.

Sie suchen Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com

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