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Wie kann ich meine Immobilie energetisch sanieren?

Wie kann ich meine Immobilie energetisch sanieren?

21. Juli 2022
Die aktuellen Krisen zeigen uns deutlich: Gebäude müssen klimafreundlicher werden. Doch was können Eigentümer tun, um CO2-Emissionen zu reduzieren und Kosten zu sparen? Wer muss wie gesetzlich nachrüsten? Wie kann die Umstellung beim Verkauf unterstützen? Im Gebäudeenergiegesetz wurde Hausbesitzern eine Nachrüstpflicht für veraltete Gas- und Öl-Heizkessel auferlegt, die einen Konstanttemperatur-Kessel und eine Nennleistung von 4 bis…
Eine Häuserfassade mit offener Dämmung und offenem Fenster - Energetische Sanierung

Die aktuellen Krisen zeigen uns deutlich: Gebäude müssen klimafreundlicher werden. Doch was können Eigentümer tun, um CO2-Emissionen zu reduzieren und Kosten zu sparen? Wer muss wie gesetzlich nachrüsten? Wie kann die Umstellung beim Verkauf unterstützen?


Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Im Gebäudeenergiegesetz wurde Hausbesitzern eine Nachrüstpflicht für veraltete Gas- und Öl-Heizkessel auferlegt, die einen Konstanttemperatur-Kessel und eine Nennleistung von 4 bis 400 Kilowatt aufweisen. Doch auch wenn es langjährige Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die ihre Immobilie bereits vor Februar 2002 selbst bewohnten, nicht betrifft, lohnt es sich schon vor dem Eigentümerwechsel energetisch nachzurüsten.

 

Denn weil ein Neubau kaum noch bezahlbar ist, suchen einige Interessenten gezielt nach alten und günstigeren Bestandsimmobilien. Käufer müssen für die energetische Umstellung selbst ins Portemonnaie greifen. Um den Verkaufserlös zu steigern und die alte Bestandsimmobilie attraktiver zu machen, können Eigentümer vorgreifen und die Energieklasse durch passende Maßnahmen verbessern. Um energetische Sanierungen erschwinglicher zu machen, fördert der Staat das Vorhaben über die KfW-Bank mit Fördersätzen, die je nach Maßnahme unterschiedlich hoch ausfallen.

 

Heizkessel nachrüsten – überprüfen was möglich ist

 

Nicht alle Heizsysteme sind in jede Immobilie integrierbar. Daher sollte vorher mit einem Experten geprüft werden, ob und mit wie viel Aufwand etwa eine Wärmepumpe oder ein Pelletbrenner nachgerüstet werden kann. Ein unabhängiger Energieberater und ein Fachhandwerker können Eigentümer unterstützen. Dafür können Immobilienbesitzer auch das in Fachbetrieben standardisierte Verfahren „Heizungs-Check 2.0“ zur Heizsystembewertung nutzen. Aber auch der lokale Immobilienmakler vor Ort kann Eigentümer, wenn es aus diversen Gründen zeitlich nicht passt, bei der Suche nach einem geeigneten Fachexperten unter die Arme greifen. Die meisten Heizsysteme lassen sich auch als hybride Variante mit Solarenergie kombinieren.

 

Wärmedämmung, Fenster tauschen, nachhaltig Strom erzeugen

 

Viele alte Bestandsimmobilien haben entweder eine schlechte oder gar keine Dämmung. Und auch die Fenster sind mitunter nicht auf einem optimalen energetischen Stand. Somit geht zu viel Wärme nach draußen verloren. Auch hier sollte mit einem Experten geschaut werden, wie die Lage ist und was getan werden kann, um beispielsweise den Wärmedurchgangskoeffizenten (U-Wert) bei Fenstern und Dämmung zu verbessern. Je geringer der U-Wert ist, desto weniger Wärme geht verloren. Neben den üblichen Dämmstoffen kann mittlerweile auch mit Seegras, das als Material viele Vorteile bietet, gedämmt werden. Zusätzlich sorgen Photovoltaikanlagen für eine klimafreundlichere Stromerzeugung. Wer noch weiter gehen will, kann mit einer Dach- oder Fassadenbegrünung im Sommer einen Hitzeschutz und im Winter eine zusätzliche Wärmedämmung ermöglichen. Außerdem wird die Lebensdauer des Dachs wegen des Schutzes vor Hagel und anderen Witterungseinflüssen um circa zehn Jahre verlängert.

 

Sie möchten Ihr Haus energetisch sanieren oder haben Fragen zum Verkauf? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie – unverbindlich und kostenlos.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © PiLens/Depositphotos.com

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