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Altes Zuhause verkauft, Neubau noch nicht fertig – was nun?

Altes Zuhause verkauft, Neubau noch nicht fertig – was nun?

28. Oktober 2021
Haus mit Baugerüst

Nicht nur durch die aktuelle Rohstoffknappheit kommt es zum Schrecken vieler Bauherrn immer wieder zu Verzögerungen beim Hausbau. Doch was tun, wenn die alte Immobilie bereits verkauft und die neue zum festgesetzten Termin nicht bezugsfertig ist?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Je nach Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, damit umzugehen. Im Idealfall lesen Sie diesen Artikel, bevor Sie den Kaufvertrag für Ihre alte Immobilie unterzeichnen. Dann stehen Ihnen noch mehrere Optionen offen.

Befürchten Sie, dass Ihr neues Haus nicht rechtzeitig fertiggestellt wird oder möchten Sie Ihre alte Immobilie verkaufen, bevor Sie eigentlich planen auszuziehen, dann können Sie sich mit den neuen Besitzern einigen und sich im Kaufvertrag ein zeitlich begrenztes Wohnrecht gewähren lassen. Damit Sie bei den vertraglichen Details auf der rechtlich sicheren Seite sind und der Kaufvertrag auch die Prüfung durch den Notar besteht, sollten Sie sich von einem Immobilienprofi beraten lassen.

Zwischenmietvertrag

Anstatt eines Wohnrechts können Sie sich auch mit den neuen Besitzern auf einen Zwischenmietvertrag einigen. Da dieser vom Kaufvertrag unabhängig ist, kann er auch abgeschlossen werden, nachdem der Kaufvertrag unterschrieben wurde. In einem solchen Fall sind Sie aber nicht nur in einer schlechteren Verhandlungsposition, sondern auch von den Plänen des neuen Besitzers abhängig. Denn wenn Sie kurzfristig doch länger in Ihrer alten Immobilie bleiben müssen, hat der neue Eigentümer wahrscheinlich schon eigene Umzugspläne geschmiedet.

Wer ist der Bauherr?

Wenn Sie kurzfristig vor dem Problem stehen, dass Ihr Neubau nicht rechtzeitig fertig wird, kommt es darauf an, ob Sie selbst Bauherr sind, oder ob Sie ein geplantes Objekt bei einem Bauträger erworben haben. Wenn Sie der Bauherr sind, tragen Sie in der Regel die Verantwortung – auch für die Verzögerung – und müssen sich selbst um eine Zwischenunterkunft kümmern.
Haben Sie dagegen eine Eigentumswohnung gekauft, die Teil eines größeren Bauprojektes ist, haftet in der Regel der Bauträger für die Verzögerung. Allerdings ist hier Voraussetzung, dass ein genaues Einzugsdatum im Kaufvertrag vereinbart wurde. Ist die Wohnung zum festgelegten Termin nicht fertig, muss der Bauträger Ihnen entweder eine gleichwertige Zwischenunterkunft zur Verfügung stellen oder Ihnen eine Entschädigung zahlen.

Entschädigung

Diese Entschädigung entspricht in der Regel einer Vergleichsmiete für den Zeitraum, in dem Sie nicht in Ihr neues Zuhause einziehen konnten. Darüber hinaus müssen die Kosten für eine nicht vergleichbare Zwischenunterkunft (zum Beispiel eine deutlich kleinere Wohnung) oder ein Hotelzimmer übernommen werden. Ebenso müssen weitere anfallende Kosten, die durch die Verzögerung entstehen vom Bauträger übernommen werden. Welche Kosten hier zusätzlich anfallen, ist vom Einzelfall abhängig. Typische Beispiele sind Maklerkosten für die Beschaffung einer Zwischenunterkunft und die Kosten für den zusätzlichen Umzug.

Sie wollen Ihr Haus verkaufen und für den Fall der Fälle gewappnet sein? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden? Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.juraforum.de/lexikon/bezugsfertig
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/foerderprogramme/foerderung-fuers-eigenheim-energieeffizient-sicher-barrierefrei-43745

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Manfred Antranias Zimmer/Pixabay.com

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