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Die Strategie hinter dem Angebotspreis

Die Strategie hinter dem Angebotspreis

26. Juni 2024
Der Angebotspreis einer Immobilie hat einen wesentlichen Einfluss darauf, ob die Immobilie einen Käufer findet, ob sie zu einem marktgerechten Preis verkauft wird und wie lange die Immobilie zum Verkauf steht. Damit hier alles optimal läuft, sollten Immobilienverkäufer einiges beachten.   Hinweis In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet.…
Schachfiguren, als Symbol für das Spiel und Ringen um den richtigen Angebotspreis

Der Angebotspreis einer Immobilie hat einen wesentlichen Einfluss darauf, ob die Immobilie einen Käufer findet, ob sie zu einem marktgerechten Preis verkauft wird und wie lange die Immobilie zum Verkauf steht. Damit hier alles optimal läuft, sollten Immobilienverkäufer einiges beachten.

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Modernes Einfamilienhaus in der Abenddämmerung mit beleuchteten Fenstern – Symbolbild für Immobilienbewertung, Wertermittlung und professionelle Einschätzung des Immobilienwerts.

Der Angebotspreis ist nicht gleich der Verkehrswert oder der Verkaufspreis. Wie der Name schon sagt, ist es der Preis, zu dem Sie Ihre Immobilie anbieten. Zu welchem Preis die Immobilie am Ende verkauft wird, steht auf einem anderen Blatt.

Der Verkaufspreis kann höher oder auch niedriger als der Angebotspreis sein. Um Fehler und finanzielle Einbußen zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten zu lassen.

Den Markt analysieren

Um einen erfolgversprechenden Angebotspreis festzulegen, ist es unerlässlich, den Immobilienmarkt genau zu analysieren. Wie steht es um Angebot, Nachfrage und die Verkaufspreise? Viele Eigentümer glauben, dass sich das Angebot durch einen Blick in alle Online-Immobilienportale abschätzen lässt.

Allerdings werden nicht alle Immobilien, die verkauft werden, auch online angeboten. Wie viele eine Immobilie anfragen und zu welchem Preis diese am Ende verkauft wird, lässt sich ebenfalls ohne Expertise kaum ermitteln. Außerdem muss beachtet werden, dass sich der Immobilienmarkt in einem stetigen Wandel befindet.

Wertermittlung der Immobilie

Die Grundlage für einen passenden Angebotspreis kann nur eine professionelle Wertermittlung sein. Diese berücksichtigt Aspekte wie Lage, Zustand, Ausstattung und individuelle Besonderheiten der Immobilie unter Einbezug der aktuellen Situation am Immobilienmarkt.

Preisstrategie

Nach der Wertermittlung wissen Sie, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Aber zu diesem Preis bieten Sie Ihre Immobilie nicht an. Denn es könnten sich keine Interessenten auf Ihr Angebot melden oder versuchen, den Preis herunterzuhandeln.

Deswegen ist es oft die bessere Strategie, Ihre Immobilie zu einem niedrigeren Preis anzubieten, um die Nachfrage so zu erhöhen. In der anschließenden Preisverhandlung können Sie die hohe Nachfrage nach Ihrer Immobilie als Verhandlungsargument einsetzen und den Zuschlag erhält, wer am meisten bietet.

Oder Sie gehen mit einem höheren Angebotspreis an den Markt, um Verhandlungsspielraum zu haben. Dieses Vorgehen hat jedoch häufig den Nachteil, dass die Nachfrage nach Ihrer Immobilie sinkt. Melden sich anfangs keine Interessenten und Sie senken nach und nach den Preis, erweckt das bei Beobachtern den Eindruck, als ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Am Ende müssen Sie vielleicht sogar unter Marktwert verkaufen, um überhaupt noch einen Käufer zu finden.

Fazit

Herauszufinden, wie hoch beim Immobilienverkauf der Angebotspreis sein sollte, ist eine Herausforderung, welche den meisten Eigentümern schwerfällt. Deshalb ist es sinnvoll, sich hierbei von einem lokalen Qualitätsmakler beraten zu lassen. Dieser ermittelt den Wert Ihrer Immobilie kostenlos und hilft Ihnen, einen passenden Angebotspreis und die richtige Preisstrategie zu finden.

Sie möchten Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © DragonImages/Depositphotos.com

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